Reise-Storno-Schutz
Vor Reiseantritt kann schon einmal etwas passieren. Sollten Sie einen gebuchten Hotelaufenthalt verspätet bzw. gar nicht antreten können oder frühzeitig abbrechen, können Stornogebühren weiterverrechnet werden.
- Bei Stornierung Ihres gebuchten Aufenthaltes gelten unsere Stornobedingungen laut Art. 1382 ZGB
- Bei verspäteter Ankunft oder bei vorzeitiger Abreise müssen wir Ihnen, den gesamten Übernachtungspreis in Rechnung stellen.
Um Sie in solchen Fällen von jeglichen Spesen freizuhalten, empfehlen wir Ihnen eine Reise-Storno-Schutz Versicherung abzuschließen.
Hier geht es direkt zur Reise-Storno-Schutzversicherung >>